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05. November 2012

Parlamentarische Initiative 12.400 - Erhöhung der KEV

Die Handelskammer beider Basel steht der Initiative kritisch gegenüber und kann dieser nur unter Berücksichtigung gewisser Anforderungen zustimmen.

 

Zur Vernehmlassungsvorlage

Pa. Iv. 12.400 UREK-N – Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher

 

Ausgangslage

2011 wurde die Befreiung der Grossverbraucher in der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) behandelt. Mit der damaligen Initiative sollte das Energiegesetz (EnG) so angepasst werden, dass Endverbraucher, deren Elektrizitätskosten mehr als 10 Prozent der Bruttowertschöpfung betragen, vom KEV-Zuschlag (max. 1 Rp./kWh) befreit sind. Im Gegenzug hätten sie mindestens 20 Prozent der rückerstatteten Beträge in Energieeffizienz oder erneuerbare Energien investieren müssen. Die Initiative kam in der ständerätlichen Kommission allerdings nicht durch.
Das Anliegen der Initiative 12.400 wie sie sich nun in Vernehmlassung befindet, ist somit nicht neu. Die UREK-N möchte mit der Änderung des EnG energieintensiven Unternehmen die KEV (teil-) rückerstatten, wenn deren Elektrizitätskosten mindestens 5 Prozent der Bruttowertschöpfung betragen. Allerdings wird dies verknüpft mit der Erhöhung der KEV auf 1,5 Rp./kWh. So soll parallel ein Grossteil der auf der Warteliste stehenden Projekte für erneuerbare Energien zur Realisierung freigegeben werden.

 

Beurteilung

Mit der Initiative soll primär die KEV erhöht werden. In der Energiestrategie 2050 des Bundes wird die Einspeisevergütung ebenfalls thematisiert und Lösungsvorschläge hierzu existieren. Es entzieht sich unserer Kenntnis, wieso dieser Sachverhalt nicht berücksichtigt wird. Denn es drängt sich keine vorgezogene Förderung auf, ein Thema das mit der Energiestrategie 2050 entschieden wird.

Die Erhöhung der KEV lehnt die Handelskammer beider Basel ab.

 

Die heute zur Verfügung stehenden Mittel sind klar ausreichend, um die wichtigsten erneuerbaren Energien zu finanzieren. Dass die Photovoltaik stärker gefördert wird, führt bloss auf Kosten anderer Energien zu unerwünschten Wettbewerbsverzerrungen. Ein Blick auf unser nördliches Nachbarland zeigt, dass eine auf Subventionen bauende Branche nicht nachhaltig und unbedingt zu vermeiden ist.

Das System der KEV wie es heute besteht ist grundsätzlich zu überarbeiten, bevor die Abgabensätze neu definiert werden.

Der unkontrollierte Ausbau von Technologien jenseits der Wirtschaftlichkeit, welcher auf undifferenzierter Subventionspraxis gründet, lehnen wir entschieden ab.

 

Als besonders problematisch sieht die Handelskammer beider Basel die Tatsache, dass mit der Initiative die Strompreise für all jene Industrien und Dienstleistungsunternehmen steigen, die nicht besonders stromintensiv sind. Also gemessen an deren Bruttowertschöpfung weniger als 5 Prozent an Stromkosten aufweisen.

Aus diesem Grund ist das System der Energieagentur der Wirtschaft (EnAW) weitaus sinnvoller. So können sich alle Unternehmen diskriminierungsfrei von der Abgabe befreien lassen und leisten ihren entscheidenden Beitrag an die Energieeffizienz und Verbreitung der erneuerbaren Energien. Auch wenn die Abgaben nur einen kleinen Beitrag ausmachen, werden dem Wirtschaftskreislauf unnötig Mittel entzogen, und dadurch die Volkswirtschaft zu einem gewissen Grad geschädigt.

Abgesehen davon werden den Schweizerischen Unternehmen Zusatzabgaben auf Strom auferlegt, die in den umgebenden Ländern nicht existieren.

Eine Entlastung der Industrie muss schnell kommen, da der Wettbewerbsnachteil für Schweizer Unternehmen bedeutend ist.

 

Betreiber isolierter Kleinanlagen tragen aufgrund der geplanten Regelung des Eigengebrauchs in Art. 7 EnG nicht zur Netzstabilität bei. Dennoch müssen sie systembedingt den Netzzugang in Anspruch nehmen, welcher zurzeit für diese ohne Kostenfolgen ist.

Falls Art. 7 EnG angepasst wird, dann ist zwingend auch die Regelung des Netznutzungsentgelts im StromVG anzupassen.

 

Downloads

Stellungnahme Parlamentarische Initiative 12.400 - Erhöhung der KEV

Omar Ateya
Bereichsleiter Raumplanung, Energie & Umwelt

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